Allgemeine Geschäftsbediengungen

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Reparaturbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen SOS-HandyService, vertreten durch Frau Mirlinda Sanlialp, Petersberger Straße 48, 36037 Fulda, Telefon 0661 20 611150, E-Mail info@sos-handyservice.de, und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).

 

§2 Kosten

2.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistung nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

2.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

2.4 Für zur Reparatur angemeldete Geräte, die keinen Wasserschaden erlitten haben, fallen Diagnosekosten in Höhe von 50,00 EUR an. Diese sind sofort zahlbar und müssen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung beglichen werden.

2.5 Sollte eine Reparatur durchgeführt werden, wird die Diagnose Gebühr von Reparatur Preis abgezogen, der im Voraus vereinbart wurde.

2.6 Im Falle eines festgestellten Defekts, der eine Reparatur unmöglich macht oder zusätzliche Kosten verursacht, die abgelehnt werden, erhält der Vertragspartner sein Gerät unrepariert zurück, ohne Erstattung zu erhalten.

2.7 Die Diagnosekosten für die Fehleranalyse von Geräten mit Wasserschaden betragen 100€ und sind sofort fällig. Diese müssen zusammen mit der Auftragserteilung bezahlt werden. Sollte eine erfolgreiche Datenrettung oder Wiederherstellung erfolgen, entfällt diese Gebühr und wird mit dem tatsächlichen Reparaturpreis verrechnet. Bitte beachten Sie, dass trotz erfolgreicher Wiederherstellung aufgrund des Wasserschadens keine Garantie gewährt werden kann.

2.8 Sollte bei der Fehleranalyse eines Geräts ein nicht mitgeteilter Wasserschaden festgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, den Vertragspartner darüber zu informieren und die Diagnosekosten für Geräte mit Wasserschaden in Rechnung zu stellen. Lehnt der Vertragspartner die zusätzliche Zahlung ab, wird die Fehleranalyse eingestellt und das Gerät ohne Erstattung zurückgegeben.

 

§3 Preise und Zahlungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

 

§4 Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin anfallenden Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendung für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

 

§5 Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von SOS HandyService über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffung Schwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Lieferanten sowie bei behördlichen Eingriffen und höhere Gewalt verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

§6 Abnahme der Reparatur und Gewährleistungen

6.1 Der Vertragspartner hat die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

6.2 Nachdem die Fertigstellung angezeigt wurde, ist der Vertragspartner zur Abnahme verpflichtet. Eine Verweigerung der Abnahme aufgrund versehentlicher Mängel ist nicht möglich.

6.3 Sollte der Vertragspartner einen Mangel an der Reparatur feststellen, ist dieser unverzüglich dem SOS HandyService mitzuteilen.

6.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine zur Reparatur abgegebenen Geräte spätestens 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Beendigung der Reparatur bei SOS HandyService abzuholen. Wenn das Gerät nach dieser Frist nicht abgeholt wird und uns kein Grund in schriftlicher Form mitgeteilt wird, behält sich SOS HandyService das Recht vor, das Gerät zu verwerten oder kostenpflichtig zu entsorgen. Alle anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

§7 Haftung

7.1 Eine Herstellergarantie kann für eingesandte Geräte gelten. Die Garantie erlischt jedoch bei Reparaturen oder Reparaturversuchen für die SOS HandyService nicht haftbar gemacht werden kann.

7.2 SOS HandyService haftet nicht für Funktionen des Geräts, die vor der Reparatur aufgrund des Zerstörungsgrades nicht überprüft werden konnten oder aufgrund fehlender Informationen, die uns nicht mitgeteilt wurden und nach der Reparatur einen Fehler aufweisen.

7.3 Flüssigkeitsschäden an Geräten werden als Datenrettungs Auftrag behandelt. Unser Fokus liegt auf der Rettung ihrer Daten. Das Gerät wird repariert, um die Daten zu retten, jedoch können wir keine Garantie für die Funktion des Geräts geben, nachdem es repariert wurde.
 

7.4 SOS HandyService übernimmt keine Haftung für unvermeidbare Schönheitsfehler, die nach einer Reparatur auftreten können.

7.5 Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten vor der Reparatur verantwortlich. SOS HandyService haftet nicht für
Datenverlust während der Reparatur.

7.6 Wir haften nicht für Schäden am Akku, die durch Stöße oder Stürze des Geräts verursacht werden und nach der Reparatur zum Aufblähen des Akkus führen, sofern wir dies nicht vorher erkennen können.

 

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